Willkommen in der Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer

Termine

Zur Vereinbarung eines Termins schreiben sie uns einfach eine E-Mail, oder rufen Sie unter 0621 / 87 60 791 während der Bürozeiten an.
Natürlich rufen wir Sie auch gerne zurück.

Kosten

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab und wird in Abhängigkeit von der Vermögenssituation entweder ohne Raten oder mit Ratenzahlungen (quasi als zinsloses Darlehen) gewährt.

Grundsätzlich gilt:

In Zivilsachen:

wer verliert, zahlt in der Regel alles.

In Scheidungsangelegenheiten:

Jeder zahlt seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten werden geteilt.

In Arbeitsrechtssachen:

gleich, ob der Prozess in I. Instanz gewonnen wird oder verloren geht, jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Der Verlierer trägt die Gerichtskosten. Im Falle eines Vergleichs werden die Gerichtskosten geteilt. Im nachfolgenden Berufungsverfahren zahlt dann derjenige, der den Prozess verliert, alles.

In Bußgeld/Strafsachen:

bei bestimmten Einstellungsformen, bzw. bei einem Freispruch trägt die Staatskasse auch die Rechtsanwaltsgebühren.
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© Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer. Letzte Änderung 20. Mai 2018