Willkommen in der Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer

Termine

Zur Vereinbarung eines Termins schreiben sie uns einfach eine E-Mail, oder rufen Sie unter 0621 / 87 60 791 während der Bürozeiten an.
Natürlich rufen wir Sie auch gerne zurück.

Kosten

Wünscht der Mandant zunächst nur eine Beratung, kostet diese in Abhängigkeit vom sogenannten Gegenstandswert (Grundlage der Gebührenermittlung) maximal € 190,00 zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, z.Zt. also € 226,10.

Kommt es zu weiteren Beratungsgesprächen, ist nach dem sogenannten Gegenstandswert des zum RVG gehörenden Vergütungsverzeichnisses (VV) abzurechnen.

Selbstverständlich bin ich bereit, Ihnen vorab – zumindest in groben Zügen - darzustellen, ob und welches Kostenrisiko für Sie besteht. Der tatsächliche Kostenanfall lässt sich allerdings erst nach Beendigung des Mandats feststellen, da zu Beginn nicht vorhersehbar ist, welche Kosten und Gebühren anfallen werden.

Besteht ein Rechtsschutzversicherungsvertrag tritt im Rahmen der versicherten Risiken der Rechtsschutzversicherer für alle Gebühren und Kosten ein, es sei denn, es ist zur Reduzierung der jährlichen Versicherungsprämie eine Selbstbeteiligung je Schadensfall – in der Regel € 150,00 – vereinbart.

In bestimmten Rechtsgebieten fallen sogenannte Rahmengebühren an. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, ist grundsätzlich die Mittelgebühr abzurechnen.

Bürgern mit geringem Einkommen steht die kostenlose Rechtsberatungshilfe zur Verfügung. Beim für den Wohnsitz zuständigen Amtsgericht ist ein Beratungsschein zu beantragen. Mit diesem kann dann ein Anwalt aufgesucht werden, der außergerichtlich tätig wird und seine Gebühren bei der Staatskasse abrechnet.

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© Anwaltskanzlei Wolfgang Katzer. Letzte Änderung 20. Mai2018